Individuelle Hilfeplanung
Die konkreten Hilfen, die Menschen mit psychischen Behinderungen nach den Bestimmungen der Eingliederungshilfe erhalten können, werden personenbezogen und gemeinsam mit den KlientInnen geplant. Der Hilfebedarf und die erforderlichen Maßnahmen werden dabei in einem Individuellen Hilfeplan (IHP) festgehalten.
Die benötigte Unterstützung kann durch Beratung, Anleitung, Begleitung, Übung, Training oder durch teilweise oder vollständige Übernahme von Tätigkeiten in folgenden Bereichen geleistet werden:
- Basis- und Selbstversorgung
z.B. Körperpflege, Ernährung, Einkaufen, Kochen, Mobilität, Orientierung, Umgang mit Wäsche und Kleidung, Reinigung und Gestaltung des eigenen Wohnraumes, Umgang mit Geld und Eigentum
- Alltagsbewältigung, Tages- und Freizeitgestaltung
z.B. Strukturierung des Tages, Gestaltung der freien Zeit, Kreativität, Gefahreneinschätzung, Umgang mit Hilfsmitteln
- Umgang mit der eigenen Person
z.B. Umgang mit der Gesundheit, gesundheitsfördernde und pflegerische Maßnahmen, Selbstwahrnehmung und Selbsteinschätzung, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten/ Krisenintervention, Umgang mit der Behinderung, Realitätswahrnehmung, Sinneswahrnehmung, Umgang mit Sucht, Umgang mit der eigenen Lebensgeschichte
- Arbeit und Beschäftigung
z.B. Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, Durchhaltevermögen, Kulturtechniken, motorische Fähigkeiten, Sozialverhalten im Arbeitsleben
- Soziales und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten
z.B. Kommunikation, Kontaktfindung und Kontakterhaltung, Umgang mit familiären Beziehungen, Umgang mit außerfamiliären sozialen Beziehungen, Erledigung von administrativen Angelegenheiten, Aufsuchen von fachlichen Hilfen
- Besondere Trainings- und Therapieverfahren
z.B. Kognitives Training, Hirnleistungstraining, Training sozialer Fertigkeiten, Kommunikationstraining, Psychoedukation, Ergotherapie, Bewegungstherapie, Alltagspraxis-Trainings.